Hermann Hildebrand Haus

… der Kinder wegen

Wir haben die Parteilichkeit für Kinder in unserem Motto zum Ausdruck gebracht. Folgende Haltungen möchten wir damit zum Ausdruck bringen.

  • Unser Handeln ist getragen von Respekt, Wertschätzung, Neugierde, Offenheit und von der Bereitschaft, Kinder mit allem, was sie mitbringen, anzunehmen.
  • Wir sehen die Kinder im Mittelpunkt unserer Arbeit und helfen ihnen, ihre Anliegen und Bedürfnisse zum Ausdruck zu bringen und für die Erwachsenenwelt sichtbar werden zu lassen.
  • Wir haben Respekt vor ihrer familiären Geschichte und bieten ihnen zugleich einen Schutzraum gegen Gewalt und Vernachlässigung.
  • Wir helfen dabei, dass bei den unterschiedlichen, oft widerstreitenden Interessen der Erwachsenen die Rechte der Kinder in den Vordergrund treten.
  • Wir drängen auf Planungen und Entscheidungen, die am Wohl der Kinder und an ihren Wünschen orientiert sind.


Unser Partizipationskonzept​

Kinderschutz und Partizipation

Das übergeordnete Ziel der Arbeit mit Kindern im Rahmen der Systemplätze orientiert sich an dem in § 42 SGB VIII definierten grundsätzlichen Auftrag an den öffentlichen und freien Jugendhilfeträger „für das Wohl des Kindes zu sorgen“. Mit der Aufnahme eines Kindes im Hermann Hildebrand Haus wird dieser gesetzliche Auftrag auch zu unserer Aufgabe und damit auch die Beteiligung der Kinder in diesem Sinne. Die umfassende Mitwirkung und Mitsprache von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen im Rahmen des Aufenthaltes, sind uns ein wichtiges Anliegen und stellen eine wesentliche Voraussetzung zur Sicherung des Kinderschutzes innerhalb der Einrichtung dar.  

Die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern stellt im Jugendhilfesegment Notaufnahme/Systemplätze wegen der Kurzfristigkeit der Aufenthalte und der offenen zeitlichen Perspektiven eine besondere Herausforderung dar. Zudem stehen für die in diesem Bereich betreute Altersgruppe (insbesondere Säuglinge und kleine Kinder) keine Modelle zur Verfügung. Beteiligung kann deshalb in der Altersgruppe Säuglinge/Kleinkinder nur als verantwortliche Stellvertreterfunktion umgesetzt werden: über die sorgfältige Wahrnehmung und Aneignung der aktuellen Bedürfnisse des jeweiligen Kindes, werden diese durch die Mitarbeiter*innen des Hermann Hildebrand Hauses im Sinne einer Stellvertreterfunktion in den Gesamtprozess eingebracht.

Partizipation – Kultur der Beteiligung

Eine gelingende Beteiligung braucht vielfältige Voraussetzungen, die auf allen Ebenen einer Einrichtung angesiedelt sind. Mitarbeiter*innen, die kein eigenes Erleben über die Schwierigkeiten und den Nutzen von Partizipation haben, werden kaum die Motivation und Energie aufbringen Kinder für eine aktive Rolle in Beteiligungsprozessen zu gewinnen. Insofern stellen die traditionell bestehenden Beteiligungsstrukturen im Rahmen der Organisationsentwicklung unserer Einrichtung ein gutes Lern- und Erfahrungsfeld für alle Mitarbeiter*innen dar.   Darüber hinaus braucht Partizipation zeitliche Ressourcen, die der beliebigen, bedarfsorientierten Alltagsverfügung entzogen sind. Beteiligung braucht Ideen darüber, wie Kinder unterschiedlicher Altersstufen eingebunden werden können und wann und wie sie altersbedingt partizipieren. Sie benötigt Orte und Strukturen, die den Kindern und Erwachsenen präsent sind.  

Unabhängig von der Altersgruppe die ein Team betreut, ist in jedem Team eine Person benannt, die die Aufgabe hat, die Rechte der Kinder im Fokus zu halten und ihr Team in der Gestaltung der Partizipation zu unterstützen und zu stärken.

Information der Kinder über die Einrichtung und über ihre Rechte  

Kinder, die im Rahmen der Inobhutnahme zu uns kommen, erhalten bei Einzug eine kleine kindgerechte Broschüre, die sie über ihre Rechte informiert und ihnen Ansprechpartner*innen (intern/extern) und Beschwerdemöglichkeiten nennt.

Die Rechte der Kinder, für die alters- und entwicklungsbedingt eine Broschüre keine Bedeutung hat, werden über eine sorgfältige Wahrnehmung und Aneignung der jeweiligen Bedürfnisse eines Kindes durch Mitarbeiter*innen in einer Stellvertreterfunktion wahrgenommen.

Beteiligung im Rahmen des Erstverantwortungssystems

Jedem Kind ist innerhalb einer Woche ein/e Mitarbeiter*in zugeordnet, die erstrangig für die Belange des Kindes verantwortlich ist.

Im Rahmen einer Verfahrensregelung ist festgelegt, welche Aufgaben wahrzunehmen und zu dokumentieren sind.  

Die Verpflichtung zur Beteiligung des jeweiligen Kindes ist – bei Kindern mit entsprechenden kognitiven/emotionalen Entwicklungsständen - in folgenden Bereichen verbindlich geregelt: 

  • Information des Kindes über seine Rechte und Beschwerdemöglichkeiten 
  • Information/Hinzuziehung im aktuellen Verfahren, auch rechtliche Erklärungen in Sorgerechtsverfahren 
  • Klärung über Rollen und Funktionen (Hermann Hildebrand Haus, Jugendamt/Casemanagement, Amtsvormund, Familiengericht/Verfahrenspflege etc.) 
  • Sicherstellung der Beteiligung des Kindes am Hilfeplanverfahren 
  • Teilhabe an der Gestaltung des Gruppenalltags 
  • Teilhabe an Grundsatzentscheidungen, z. B. Schule 
  • Mitwirkung bei der Verpflegung – Speisen/Getränke/Speiseplan 
  • Mitwirkung Einkäufe/Bekleidung/Freizeitgestaltung.


Der Trägerverein



Die Jugendhilfeeinrichtung Hermann Hildebrand Haus wird getragen durch den gemeinnützigen VEREIN BREMER SÄUGLINGSHEIME, der in Bremen 1946 Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung erlangte.

Der auch heute noch ausschließlich durch bürgerliches Engagement getragene Verein war ab 1946 Träger von vier Kinderheimen in Bremen und bis in die siebziger Jahre nahezu ausschließlich mit der Betreuung von Säuglingen und deren Müttern befasst.

Mit den sich wandelnden Anforderungen ist der Verein heute freier Träger und Teil der Bremer Jugendhilfe und hält in dieser Einbindung mit den Angeboten des Hermann Hildebrand Hauses im Sinne der Vereinssatzung differenzierte Hilfen für Kinder und Jugendliche vor, die sich an den aktuellen Bedarfen in Bremen orientieren.

Der Verein Bremer Säuglingsheime hat seinen Sitz im Hermann Hildebrand Haus im Vinnenweg 51 in Bremen-Oberneuland. Hier finden auch die Mitgliederversammlungen und die Sitzungen des Vereinsvorstandes statt.


Vorsitzender: Fred Schöllchen
2. Vorsitzender: Thorsten Prange
Rechnungsführer: Ewald Kraas



Kontakt

Telefon (0421) 2446600


Bankverbindung:

Die Sparkasse in Bremen
IBAN: DE52 2905 0101 0001 0685 27

Bic: SBREDE22XXX


Spenden an den Verein Bremer Säuglingsheime sind steuerlich absetzbar.

Der Verein Bremer Säuglingsheime ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.






Die Stiftung


Mittel zum guten Zweck aus sozialer Verantwortung

Die im Jahre 2001 gegründete STIFTUNG KINDERHEIM HERMANN HILDEBRAND HAUS unterstützt und fördert die sozial und gesellschaftlich sinnvolle Arbeit der Einrichtungen des Hermann Hildebrand Hauses.

Auszug aus der Satzung der Stiftung: § 2 Zweck: Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für den Verein Bremer Säuglingsheime, der Kindern Unterkunft und Verpflegung gewährt, die zu Hause nicht die notwendige Pflege finden. Mit der Förderung der Stiftung wird somit die soziale Arbeit mit Bremer Kindern und Jugendlichen, die Förderung ihrer gesellschaftlichen Integration und die Schaffung besserer Lebensperspektiven direkt unterstützt.

Die Stiftung hat ihren Sitz im Hermann Hildebrand Haus in Bremen-Oberneuland.

Vorsitzender: Hans Georg Vassmer

2. Vorsitzender: Markus Griesenbeck


Kontakt


Bankverbindung:

Deutsche Bank
IBAN: DE47 2907 0050 0101 2012 00

BIC: DEUTDEHBXXX

Spenden an die Stiftung sind steuerlich absetzbar.

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